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Orthopädieschuhtechnik

WIENECKE

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Stand: 08.2023

Wir sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen zugelassen.

 

Gültigkeit von Rezepten:

Rezepte sind 4 Wochen nach Ausstellungsdatum gültig.

 

Orthopädische Einlagen nach Maß und Gips:

Seit 2005 haben die gesetzlichen Krankenkassen die Festpreise für orthopädische Einlagen um ca. 30% gekürzt. Seit dieser Zeit müssen wir einen privaten Kostenaufschlag in Rechnung stellen, um die Kosten decken zu können und die Einlagen wirtschaftlich fertigen zu können. Dieser zusätzliche Aufschlag beläuft sich z.B. auf 26 EUR, bei langsolig gepolsterten Einlagen. Dieser Aufschlag bereitet einigen Kunden Unbehagen, speziell bei denen, die von der gesetzlichen Zuzahlung seitens der Krankenkasse befreit sind; der Wirtschaftliche Aufpreis fällt auch dort an.

Dieses Unbehagen führte dazu, dass einige Sanitätshäuser und Kollegen die wirtschaftliche Aufzahlungen reduzierten, ja sogar ganz weglassen. Einlagen ohne wirtschaftliche Aufzahlung sind zwangsläufig aus qualitativ minderwertigerem Material gefertigt. Eine bedarfsgerechte Versorgung ist damit nicht möglich.

Wir fertigen unsere Einlagen immer aus dem Material an, welches für uns als das beste erscheint, um unsere Kunden best möglich versorgen zu können. Im Vordergrund sollte die Hilfe der Einlagen stehen. Unsere Kunden möchten mit den Einlagen best möglich geholfen werden. Es ist unsinnig hier ca. 10 EUR am Material zu sparen und dafür minderwertige Einlagen mit geringerem Aufpreis zu liefern.

Der Erfolg und die Zufriedenheit unserer Einlagenkunden zeigt uns sehr deutlich auf, dass es immer der richtige Weg war, die Einlagen so gut zu bauen wie wir können. Nur so können die Einlagen auch die Hilfe bieten, die sich die Kunden und die Ärzte vorstellen.

 

Schuhzurichtungen

Schuhzurichtungen sind z.B. Ballenrollen, Abrollhilfen, Schuherhöhungen, welche an Ihre Schuhe gebaut werden.

Maßschuhe

Maßschuhe sollten von Orthopädischen Fachärzten verschrieben werden, da seitens der Krankenkassen genau geprüft wird, ob die Patienten wirklich Orthopädische Maßschuhe benötigen. Maßschuhe bekommen die Leute genehmigt, die mit käuflichen Konfektionsschuhen nicht richtig versorgt werden können, z.B. wenn ein Bein viel zu kurz ist, ab 3,5 cm Verkürzung werden Maßschuhe genehmigt. Oder wenn normale Schuhe nicht genügend Halt bieten, sodass die Patienten mit normalen Schuhen oft stürzen. Weitere Krankheitsbilder für Massschuhversorgungen:

- schwere Zehendeformitäten

- schwere Lähmungen mit Gangunsicherheit

- schmerzhafte Bewegung im Sprunggelenk

- Fußumfang ist zu gross für käufliche Schuhe

- Amputationen von Teilbereichen des Fußes

- Rheumatische Füße (schmerzhafte Fußbewegungen)

- spastische Lähmungen